Umzugskostenpauschalen seit dem 01.06.2020 geändert
Das Bundesumzugskostengesetz enthält seit dem 01.06.2020 Neuerungen: Die Umzugskostenpauschalen haben sich maßgeblich geändert. Umzugskosten können zum einen als Werbungskosten abgezogen werden oder auch vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Voraussetzung: Der Umzug ist beruflich motiviert. Als Umzugskosten könne unter anderem geltend gemacht werden: Beförderungsauslagen, Reisekosten, Mietentschädigung, Wohnungsvermittlungsgebühren.
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BMF-Schreiben – Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten