Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

der PariSERVE Dienstleistungen für soziale Organisationen GmbH
Zum Posthorn 3, 24119 Kronshagen

Stand: 01.01.2021

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Allgemeines
(1) Die PariSERVE Dienstleistungen für soziale Organisationen GmbH (Registergericht: Amtsgericht Kiel HRB 4799 KI; Zum Posthorn 3, 24119 Kronshagen) – im Folgenden: PariSERVE – erbringt bundesweit Personalabrechnungs- und Finanzbuchhaltungsdienstleistungen sowie weitere Dienstleistungen für soziale Einrichtungen.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen Auftraggebern und PariSERVE über Dienstleistungen oder damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, ohne dass es erneut eines ausdrücklichen Hinweises darauf bedarf. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für die gesamte Dauer einer mit einem Auftraggeber bestehenden Geschäftsbeziehung.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt PariSERVE nicht an, es sei denn, PariSERVE hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB von PariSERVE gelten auch dann, wenn PariSERVE in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt. Der Ausschluss abweichender Bedingungen des Auftraggebers gilt auch dann, wenn diese AGB zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.

§ 2 Angebot und Vertragsinhalt
(1) Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen und Kostenvoranschläge sind freibleibend, unverbindlich und frei widerruflich.

(2) Für Inhalt und Umfang eines Vertrages ist allein die schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und PariSERVE maßgebend. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.

(3) PariSERVE erbringt seine Leistungen auf der Basis der schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) PariSERVE leistet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung.

(5) PariSERVE ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen gegenüber dem Auftraggeber Angestellte, freie Mitarbeiter, fachkundige Dritte oder datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung von freien Mitarbeitern, fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat PariSERVE dafür Sorge zu tragen, dass diese sich zur Verschwiegenheit verpflichten.

§ 3 Vergütung, Rechnungen und Zahlungen
(1) Es ist die im schriftlichen Vertrag festgehaltene Vergütung vereinbart. Soweit sich aus dem Vertrag nicht etwas anderes ergibt, werden sämtliche Leistungen von PariSERVE zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet.

(2) PariSERVE stellt ihre Leistungen jeweils unter Bezugnahme auf den Leistungsmonat als auch auf die Leistungsanzahl der ausgeführten Dienstleistungen monatlich in Rechnung. Der Auftraggeber erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass Rechnungen auch in einfach elektronischer, verkehrsüblicher Form, insbesondere in Form einer pdf-Datei, an den Auftraggeber übermittelt werden dürfen und dass diese Rechnungen nicht unterzeichnet sein müssen. Jede Rechnung ist innerhalb von 10 Tage nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter Überweisung gilt als Tag der Zahlung das Datum des Geldeinganges bei PariSERVE oder der Gutschrift auf einem Konto von PariSERVE bzw. auf dem Konto der von PariSERVE spezifizierten Zahlstelle.

(3) Für bereits entstandene oder voraussichtlich entstehende Vergütungsansprüche und Auslagen kann PariSERVE einen Vorschuss fordern. PariSERVE kann die Aufnahme der Tätigkeit von der Zahlung des Vorschusses abhängig machen.

(4) Andere Zahlungsmethoden als Barzahlungen oder Banküberweisungen bedürfen gesonderter Vereinbarungen zwischen PariSERVE und dem Auftraggeber; dies gilt insbesondere für die Begebung von Schecks und Wechseln.

(5) Mit Eintritt des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9 %-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nur hinsichtlich solcher Ansprüche, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(7) Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Tilgung der Kosten, dann der Zinsen und schließlich der Hauptforderung nach ihrem Alter verwendet.

(8) Bei Reisen zur Erfüllung der von PariSERVE geschuldeten Leistungen wird die Reisezeit zu den aktuellen Tagessätzen pro Person und Tag je angefangene halbe Stunde in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind Arbeitszeiten. Als Reisezeiten gelten auch Wartezeiten, soweit dadurch die Ausübung anderweitiger Tätigkeiten be- oder verhindert wird und soweit sie nicht durch PariSERVE selbst zu vertreten sind. Dies gilt nicht für Zeiten der Übernachtung. Reisen erfolgen ausschließlich mit Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber erstattet PariSERVE folgende im Zusammenhang mit Reisen anfallenden erforderlichen Aufwendungen:

  • Fahrtkosten bei Benutzung eines eigenen Kfz für jeden gefahrenen Kilometer nach den gesetzlichen Bedingungen für Reiskostenabrechnungen bzw. nach Vereinbarung,
  • bei Benutzung anderer Verkehrsmittel die tatsächlichen Aufwendungen,
  • Übernachtungskosten nach Beleg (mit Begrenzung nach Vereinbarung).

§ 4 Mangelbeseitigung
(1) Mängel sind PariSERVE unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form nachvollziehbar mitzuteilen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Werktagen mitzuteilen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen. Eine nicht fristgerechte Mitteilung schließt jeglichen Anspruch des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen wegen Mängeln aus. Das gilt nicht im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns durch PariSERVE, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder Übernahme einer Garantie der Mangelfreiheit oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

(2) PariSERVE ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Beseitigt PariSERVE die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, lehnt PariSERVE die Nachbesserung ab oder ist Nachbesserung unmöglich oder für den Auftraggeber unzumutbar, so kann der Auftraggeber auf Kosten von PariSERVE die Mängel durch einen Dritten beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl die angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Nachbesserung ist regelmäßig für den Auftraggeber unzumutbar, sobald und soweit zwei Nachbesserungsversuche durch PariSERVE fehlgeschlagen sind.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von PariSERVE jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf PariSERVE Dritten gegenüber nur mit der Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von PariSERVE den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

(4) PariSERVE leistet für Mängel – soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist – über einen Zeitraum von 1 Jahr Gewähr, gerechnet vom Tage der Erbringung der einzelnen Leistung, im Falle der auftraggeberseitigen An- oder Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt der Bereitstellungsanzeige an. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB, Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns durch PariSERVE oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist.

§ 5 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung von PariSERVE auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 5 eingeschränkt.

(2) PariSERVE haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Leistung, deren Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die ihre Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung der Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz vor dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von PariSERVE für Vermögensschäden auf einen Betrag in Höhe von 10.000,00 € je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt.

(3) Soweit PariSERVE gemäß § 5 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die PariSERVE bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.

(4) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn PariSERVE Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, sowie im Fall einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder ausdrücklich übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht, oder im Falle, dass gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von PariSERVE.

(6) Sobald PariSERVE technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die Einschränkungen dieses § 5 gelten nicht für die Haftung von PariSERVE wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Die Regelungen dieses § 5 haben Gültigkeit von Beginn des Vertragsverhältnisses an, wirken insoweit also ab dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses zurück. PariSERVE versichert, dass im Zeitpunkt der wirksamen Einbeziehung dieser AGB entstandene Haftungsansprüche nicht bekannt sind.

(9) Die Haftungsbeschränkungen gemäß dieses § 5 gelten auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des zwischen PariSERVE und dem Auftraggeber bestehenden Rechtsverhältnisses fallen. § 334 BGB wird nicht abbedungen.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für PariSERVE erbracht werden und gewährt den Mitarbeitern von PariSERVE bei deren Arbeiten im Betrieb des Auftraggebers jede erforderliche Unterstützung (z.B. qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort steht unterstützend zur Verfügung).

(2) Die Auftraggeberin ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat sie PariSERVE unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten stets vollständig, wahrheitsgemäß und so rechtzeitig mitzuteilen und zu übergeben, dass PariSERVE eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

(3) PariSERVE ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung seiner Leistungen durch den Auftraggeber beruhen.

§ 7 Höhere Gewalt
(1) Für Ereignisse höherer Gewalt, die PariSERVE die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet PariSERVE nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Epidemien, Pandemien oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

(2) Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit PariSERVE auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.

(3) Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

(4) Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage andauert, kann jede Partei diese Vereinbarung ohne jegliche Haftung oder Kosten beenden, wenn der jeweiligen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Bereits angefallene Kosten oder bereits erbrachte Leistungen sind jedoch von der auftraggebenden Partei zu bezahlen.

§ 8 Datenschutz
(1) PariSERVE speichert Informationen über den Auftraggeber in ihrem EDV-System. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass PariSERVE ihr EDV-System durch qualifiziertes, externes Fachpersonal warten lässt.

(2) PariSERVE ist als „Verantwortlicher“ im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:

PariSERVE
Dienstleistungen für soziale Organisationen GmbH
Zum Posthorn 3
24119 Kronshagen

(3) Der betriebliche Datenschutzbeauftragte von PariSERVE, Frau Manja Saß, ist zu erreichen unter der folgenden Anschrift:

Vater Solution GmbH
Liebigstraße 26
24145 Kiel

oder per Mail: msass@vater-gruppe.de

(4) Für die durchgeführte Datenverarbeitung gelten im Übrigen die nachfolgenden Hinweise:

PariSERVE erhebt von Auftraggebern folgende Informationen:

Anrede, Vorname, Nachname, Firma,
eine oder mehrere gültige E-Mail-Adressen,
postalische Anschrift,
Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
darüberhinausgehende Informationen, die für die Leistungserbringung im Rahmen des Vertrages notwendig sind.

Die Erhebung dieser Daten erfolgt, um den Auftraggeber identifizieren zu können und ihm gegenüber angemessen die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen zu können sowie zur Korrespondenz mit dem Auftraggeber sowie zur Rechnungstellung.

(5) Die Datenverarbeitung durch PariSERVE erfolgt auf die Anfrage des Auftraggebers hin. Mit Abschluss des Vertrages zwischen PariSERVE und dem Auftraggeber erklärt der Auftraggeber insoweit nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO seine Einwilligung zu der beschriebenen Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung ist zudem nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO für die angemessene Erbringung der von PariSERVE vertraglich geschuldeten Leistungen wie für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen PariSERVE und dem Auftraggeber erforderlich.

(6) Die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen von PariSERVE erhobenen personenbezogenen Daten werden in Anlehnung an die steuerlichen Aufbewahrungsfristen für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Vertragsverhältnis beendet wurde, gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass PariSERVE gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DS-GVO aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (beispielsweise aus dem StGB oder Steuergesetzen) zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist. Mit Abschluss des Vertrages zwischen PariSERVE und dem Auftraggeber erklärt der Auftraggeber sich nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO seine Einwilligung zu dieser Vorgehensweise.

(7) Sämtliche Daten und Informationen, die PariSERVE im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, unterliegen der Verschwiegenheit. Darüber hinaus findet eine Übermittlung persönlicher Daten des Auftraggebers an Dritte unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nur statt, soweit der Auftraggeber nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO zugestimmt hat oder dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber erforderlich ist. Hierzu gehört beispielsweise die Weitergabe an Vertrags- und Verhandlungspartner, Verfahrensgegner und deren Vertreter sowie Gerichte und andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung von Rechten des Auftraggebers.

(8) Der Auftraggeber hat hinsichtlich der Daten die er aus den Vorgaben der DS-GVO folgenden Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung oder Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde und/oder Widerspruch gegen eine Nutzung auf der Grundlage von berechtigten Interessen). Wegen der Einzelheiten wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung von PariSERVE verwiesen, die auf der Internetseite von PariSERVE (www.pariserve.de) in der jeweils aktuellen Form verfügbar ist.

(9) Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die Kommunikation zwischen PariSERVE und dem Auftraggeber, aber auch gegenüber sonst in das Vertragsverhältnis eingebundenen Dritten auch mittels unverschlüsselter E-Mail erfolgen kann. Im Hinblick auf den Einsatz von unverschlüsselten E-Mails weist PariSERVE vorsorglich auf folgende Risiken und Umstände hin:
a) Derzeit besteht bei jeder unverschlüsselten Versendung von Informationen und Dokumenten ein technisch unvermeidbares Risiko, dass sich Dritte Zugang zu den enthaltenen Daten verschaffen und damit Kenntnis von ihrem Inhalt erlangen, E-Mails Viren enthalten, theoretisch andere Internet-Teilnehmer den Inhalt der E-Mails modifizieren können, nicht vollständig sichergestellt ist, dass E-Mails tatsächlich von dem Absender stammen, der angegeben ist.
b) Da gegenwärtig ein strafrechtlicher Schutz für E-Mails nicht besteht (z. B. fallen sie nicht unter den Schutz des Postgeheimnisses), ist die rechtliche Zugriffsschranke für Dritte gering. Entsprechend kann PariSERVE eine Haftung für die Sicherheit der übermittelten Daten und Informationen nicht übernehmen und haftet für ggf. entstehende Schäden nicht.
c) Grundsätzlich hat der Auftraggeber einen datenschutzrechtlichen Anspruch auf verschlüsselte E-Mail-Korrespondenz. Mit Abschluss des Vertrages mit PariSERVE verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich auf diesen Anspruch.

§ 9 Geheimhaltung
(1) PariSERVE verpflichtet sich, sämtliche ihr im Rahmen des Vertrages übermittelten personenbezogenen Daten des Auftraggebers und der Arbeitnehmer des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages und im allgemeinen Auftrag des Auftraggebers und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwenden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, die Weiterreichung ist zur Erreichung des Vertragszweckes bzw. zur sachgerechten Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich.

(2) PariSERVE versichert, dass sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen PariSERVE und dem Auftraggeber eingebundenen Personen vor Aufnahme der Tätigkeit auf die Einhaltung des Datenschutzes und zur Einhaltung der Verschwiegenheit verpflichtet wurden.

§ 10 Änderungen der AGB
PariSERVE ist berechtigt, dem Auftraggeber jederzeit eine Änderung dieser AGB vorzuschlagen. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per Mail) angeboten. Der Auftraggeber wird dabei auf die Möglichkeit hingewiesen, der Änderung der AGB zu widersprechen bzw. die Änderung der AGB abzulehnen. Die Zustimmung durch den Auftraggeber gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gegenüber PariSERVE in Textform angezeigt wird. Ist der Auftraggeber nicht mit den Änderungen der AGB einverstanden, so steht ihm bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz von PariSERVE.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, der Sitz von PariSERVE. PariSERVE ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen PariSERVE und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).

(4) Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das geltende Gesetzesrecht.

B. Besondere Bestimmungen für Personalabrechnungs- und
Finanzbuchhaltungsdienstleistungen

§ 1 Vergütung
Ist die Vergütung für Finanzbuchhaltungsdienstleistungen auf Grundlage eines Jahresumsatzes des Auftraggebers vereinbart und hat sich der zugrunde gelegte Jahresumsatz gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn um mehr als 10 % verändert, so ändert sich die vereinbarte Vergütung entsprechend dem prozentualen Verhältnis der Veränderung einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3) zur Steuerberatergebührenverordnung in der zum Zeitpunkt der maßgeblichen Veränderung geltenden Fassung unter der Annahme, dass der jeweils maßgebende Jahresumsatz des Auftraggebers dem Gegenstandswert gemäß Tabelle C (Anlage 3) zur Steuerberatergebührenverordnung entspricht. Die Änderung tritt ein, ohne dass es einer Erklärung bedarf. Die Vergütung verändert sich zum Beginn des nächsten, auf die erstmalige Erreichung der prozentualen Veränderung folgenden Jahres, frühestens jedoch nach Ablauf der ersten beiden ganzen Vertragskalenderjahre. Weitere Anpassungen erfolgen unter den gleichen Voraussetzungen. Ausgangsbasis ist jeweils der Jahresumsatz des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der letzten Anpassung.

§ 2 Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er PariSERVE unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass PariSERVE eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des jeweiligen Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von PariSERVE zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

Der Auftraggeber wird insbesondere sämtliche abrechnungsrelevanten Daten, Informationen, Auskünfte und Unterlagen, welche im Rahmen der laufenden Leistungserbringung durch PariSERVE berücksichtigt werden müssen, in schriftlicher oder elektronischer Form, verbunden mit der Weisung, die übermittelten Informationen, Daten, Auskünfte und Unterlagen in seinem Auftrage zu verarbeiten, an PariSERVE übermitteln. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte, vollständige und termingerechte Übermittlung aller zur Erbringung der Leistungen von PariSERVE relevanten Informationen, Daten, Auskünften und Unterlagen.

Der Auftraggeber wird die von PariSERVE abgefragten Informationen und Daten stets vollständig und wahrheitsgemäß mitteilen.

(2) PariSERVE erbringt keine Rechts- und/oder Steuerberatung. Die Prüfung und Vorgabe des im Einzelfall anzuwendenden Tarifrechtes bei Vereinbarung von Personalabrechnungsdienstleistungen obliegt allein dem Auftraggeber.

(3) PariSERVE übernimmt auch bei der Vereinbarung von Personalabrechnungsdienstleistungen mit dem Auftraggeber nicht dessen Personalverwaltung. Die Aufgabe der Personalverwaltung verbleibt beim jeweiligen Auftraggeber. Selbiges gilt für die ganze oder teilweise Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Auftraggebers.

(4) PariSERVE wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, Informationen, Daten, Auskünfte und Unterlagen als richtig zu Grunde legen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit entsprechender Angaben des Auftraggebers gehört nicht zum vereinbarten Leistungsumfang von PariSERVE. Etwas anders gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von PariSERVE nur mit schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten gibt.

(6) Setzt PariSERVE beim Auftraggeber in dessen Räumlichkeiten oder dessen Serverumgebung Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen von PariSERVE zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Der Auftraggeber ist schließlich verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem von PariSERVE vorgeschriebenen Umfang zu nutzen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der bei PariSERVE verbleibenden Nutzungsrechte an den Programmen entgegensteht.

(7) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 2 Abs. 1 bis 6 oder sonst obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von PariSERVE angebotenen Leistung in Verzug, ist PariSERVE nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Frist für die Mitwirkung oder Leistung berechtigt, den bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von PariSERVE auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstanden Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn PariSERVE von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

§ 3 Ausführung der Leistungen
(1) PariSERVE ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen bis zum vereinbarten Abrechnungstermin zu erbringen und die Abrechnungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Abrechnungsdaten und –informationen spätestens 10 Werktage vor dem Abrechnungstermin an PariSERVE nach Maßgabe des vorstehenden Paragraphen zu übermitteln. Bei nicht rechtzeitigem Eingang entsprechender Abrechnungsdaten und -informationen verschiebt sich der vereinbarte Abrechnungstermin um den Zeitraum der Verzögerung. Als vereinbarter Abrechnungstag gilt, sofern zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart ist, bei vereinbarten Personalabrechnungsdienstleistungen die Fälligkeit der jeweiligen Gehaltszahlung und bei vereinbarten Finanzbuchhaltungsdienstleistungen der 15. Werktag eines Monats für den betreffenden Vormonat. In Monaten, in denen die Abrechnungstermine auf einen gesetzlichen Feiertag fallen oder dem Abrechnungstermin ein oder mehrere gesetzliche Feiertage vorausgehen, erhöht sich die Vorlauffrist um weitere 5 Werktage.

(2) PariSERVE hat etwaige Vermögensnachteile des Auftraggebers aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig übermittelter Abrechnungsdaten oder –informationen oder aufgrund unzutreffend oder unvollständig übermittelter Abrechnungsdaten oder –informationen nicht zu vertreten. Das gilt auch für Nachforderungen, Verzugszinsen oder Säumniszuschläge, welche aus einer Überschreitung von gesetzlich vorgegebenen Fristen entstehen.

(3) Ist PariSERVE die Erbringung der geschuldeten Leistungen aus nicht von PariSERVE zu vertretenen Gründen (auch höherer Gewalt) vorübergehend erschwert oder unmöglich, so ist PariSERVE berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der geschuldeten Leistungen zunächst Abschlagsabrechnungen zu erstellen. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder –hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z. B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von PariSERVE schuldhaft herbeigefügt worden sind. In diesem Fall wird PariSERVE den Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. Im Falle der Erstellung von Abschlagsabrechnungen ist PariSERVE verpflichtet, die vollständige Abrechnung innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Versendung der Abschlagsabrechnungen zu erstellen und an den Auftraggeber zu versenden.

§ 4 Laufzeit des Vertrages und Beendigung
(1) Der Vertrag zwischen PariSERVE und dem Auftraggeber wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

(3) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Nach Beendigung des Vertrages sind die PariSERVE vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen von PariSERVE bereit zu stellen und durch den Auftraggeber am Sitz von PariSERVE abzuholen. Elektronisch gespeicherte Daten werden auf einem verkehrsüblichen Datenspeicher (z. B. USB-Stick, CD-Rom, DVD) in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt oder in Papierform oder durch elektronische Datenübergabe über den Softwareanbieter, sofern hierzu die technische Möglichkeit besteht und der Auftraggeber dieser Vorgehensweise zugestimmt hat, übergeben. PariSERVE ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten über den Bearbeitungsstand im Vertragsverhältnis zu geben und auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.

(5) Mit Beendigung des Vertrages hat der Auftraggeber PariSERVE die bei ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstiger Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen.